Ob Uniform, Kittel oder Schutzanzug: Wenn du im Beruf spezielle Kleidung trägst, kannst du nicht nur den Kauf, sondern auch das Wäsche waschen von der Steuer absetzen. Dabei kannst du entweder eine Wäschepauschale in Anspruch nehmen oder aber die tatsächlichen Kosten für die Reinigung deiner Berufskleidung angeben.
Nicht jede Art von Bekleidung und deren Wäsche wird von der Steuer bzw. dem Finanzamt anerkannt. Unterschieden wird zwischen bürgerlicher Kleidung und tatsächlicher Arbeitskleidung. Erstere ist jede Art von Kleidung, die du (auch) im Alltag nutzen kannst – ein Kostüm bzw. Anzug, den du sowohl im Beruf als auch im täglichen Leben trägst, gilt nicht als berufliche Kleidung. Typische Arbeitskleidung ist jede Form von Kleidung, die du ausschließlich im Beruf trägst, zum Beispiel:
- Uniformen und uniformähnliche Kleidung, beispielsweise in der Gastronomie oder Hotellerie
- Schutzanzüge, beispielsweise gegen Hitze, Staub oder Chemikalien, sowie schützende Kleidungsstücke, zum Beispiel Helme, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe
- Kittel und sonstige Kleidung für Ärzte und Pflegekräfte
- Amtstrachten, zum Beispiel ein Talar oder eine Richterrobe
- Kleidung mit Firmenlogo
Gut zu wissen: Unterwäsche, Socken, T-Shirts und andere Kleidung, die unter der Arbeitskleidung getragen wird, wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
Neben den Kosten für den Kauf von Arbeitskleidung kannst du auch das Wäsche waschen und die Instandhaltung steuerlich geltend machen – sowohl bei der Wäsche zu Hause als auch bei der professionellen Reinigung. Wird private bzw. die bürgerliche Kleidung im Beruf verunreinigt, sind die Reinigungskosten ebenfalls absetzbar, sofern dein Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt.
In der Steuererklärung geben Angestellte die Ausgaben für den Kauf und die Wäsche der Arbeitskleidung bei den weiteren Werbungskosten beim Punkt „weitere Aufwendungen für Arbeitsmittel“ in der Anlage N an. Selbstständige und Unternehmer erfassen die Ausgaben als betrieblichen Aufwand, der den Gewinn mindert. Konkret gibt es verschiedene Möglichkeiten, Arbeitskleidung bei der Steuer zu berücksichtigen.
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Der einfachste Weg, die Anschaffung von Arbeitskleidung und deren Wäsche in der Steuer anzugeben, ist die sogenannte Arbeitsmittel-Pauschale. Darüber kannst du 110 Euro ohne weitere Nachweise steuerlich für deine Arbeitskleidung absetzen. Da bei dieser Pauschale allerdings auch weitere Anschaffungen berücksichtigt werden, beispielsweise der Kauf von Fachliteratur und Werkzeugen, ist dieser Betrag schnell ausgeschöpft. Dann lohnt es sich die tatsächlichen Ausgaben anzugeben.
Dafür musst du zunächst alle Belege für gekaufte Arbeitskleidung sammeln und einreichen. Lässt du deine Kleidung chemisch bzw. in einer Reinigung waschen und bügeln, sind diese Belege ebenfalls wichtig. Wäschst du deine Arbeitskleidung zu Hause selbst, kannst du sowohl die eigentliche Wäsche in der Waschmaschine als auch die Benutzung eines Trockners und Ausgaben fürs Bügeln geltend machen. Um für die Steuer relevante Ausgaben rund ums Wäsche waschen zu berechnen, gibt es eine Formel und feste Pauschalbeträge.
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Zunächst einmal werden verschiedene Faktoren rund um deine Arbeitskleidung und deren Wäsche für die Steuer berücksichtigt:
- Anzahl der im Haushalt lebenden Personen: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto geringer fällt die anzusetzende Pauschale aus.
- Gewicht: Für Koch- und Buntwäsche werden pro Woche maximal fünf Kilogramm, für pflegeleichte Wäsche maximal 2,5 Kilogramm anerkannt.
- Art der Wäsche: Für Bunt- und Kochwäsche werden niedrigere Pauschalen gezahlt als für pflegeleichte Wäsche.
Aus diesen drei Faktoren ergeben sich Pauschalen pro Kilogramm, die zwischen 0,35 Euro und 0,88 Euro liegen. Diese wurden bereits 2002 von der Verbraucherzentrale festgesetzt und sind bis heute gültig. Neben den Sätzen für die Wäsche gelten außerdem folgende Pauschalen, die du bei der Steuer absetzen kannst:
- Trocknung: Für die Benutzung eines Abluft- oder Kondenstrockners werden ebenfalls feste Sätze pro Kilogramm gezahlt, je nach Anzahl der Personen im Haushalt. Diese liegen zwischen 0,19 Euro und 0,55 Euro.
- Bügeln: Für das Bügeln der Arbeitskleidung wird je nach Personenanzahl ein fester Satz zwischen 0,05 Euro und 0,07 Euro pro Kilogramm angesetzt.
Angenommen in einem 2-Personen-Haushalt werden jede Woche etwa fünf Kilogramm Arbeitskleidung als Kochwäsche und 2,5 Kilogramm Feinwäsche gewaschen. Abzüglich Urlaub ist von 47 Arbeitswochen auszugehen. Der Ablufttrockner läuft nur im Winterhalbjahr, gebügelt wird nur die Feinwäsche. Dann sieht die Rechnung, um die Wäsche von der Steuer abzusetzen, wie folgt aus:
- 47 x 5 Kilogramm Kochwäsche zu jeweils 0,50 Euro = 47 x 5 x 0,50 = 117,50 Euro
- 47 x 2,5 Feinwäsche zu jeweils 0,60 Euro = 47 x 2,5 x 0,60 = 70,50 Euro
- 23 x Nutzung des Ablufttrockners für 7,5 Kilogramm zu jeweils 0,26 Euro = 23 x 7,5 x 0,26 = 44,85 Euro
- 47 x 2,5 Kilogramm Bügeln zu jeweils 0,05 Euro = 47 x 2,5 x 0,05 = 5,88 Euro
Insgesamt kannst du in diesem Beispiel Kosten von 238,73 Euro beim Wäsche waschen von der Steuer absetzen.